Leitfaden Berufskraftfahrer: Grundqualifikation (C/D)
Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C- oder D-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C- / D-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95- oder D95- Qualifikation erwerben wollen:
• 45 Min. C- / D-Praxisprüfung
• 45 Min. C95- / D95-Qualifikationsprüfung
Die C95- / D95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein / D-Schein,
absolviert nach dem 09.09.2009 (C) bzw. nach dem 09.09.2008 (D)
• 90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
• Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung
NEUE Regelung: 18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine
Beschränkung auf C1!
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