Leitfaden Berufskraftfahrer
Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 oder D95 mit
folgenden Fristenin den Führerschein eingetragen wird:
Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch
die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen 35 Std. Weiterbildung bis spätestens
10.09.2014 nachweisen.
Lenkberechtigungen für die Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation ( FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen 35 Std. Weiterbildung bis spätestens 10.09.2013 nachweisen.
Ausnahmen hiervon sind:
- Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
- Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
- Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
- Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
- Beförderung von Material od. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
- Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn
Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!
Die Kursinhalte umfassen
Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u.
Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
NEUE Regelung: 18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine
Beschränkung auf C1!
zur Kursinfo Grundqualifikation C95 / D95
zur Kursinfo Weiterbildung C95
zur Kursinfo Weiterbildung D95

LKW - C 95
LenkerInnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern der Führerscheinklasse C, C1

BUS - D 95
LenkerInnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Personenbeför- derung der Führerscheinklasse D
















